Sie möchten bis maximal 4 Jahre in Deutschland bleiben und haben einen ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands?
Dieses Angebot eignet sich speziell für Stipendiaten, Gastwissenschaftler, Sprachschüler, Doktoranden und Studenten, die sich zur Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten nur vorübergehend außerhalb ihres Heimatlandes in Europa aufhalten und beabsichtigen, nach Abschluss der Forschungsarbeiten in ihr Heimatland zurückzukehren.
Wichtig: Im Vertrag mit dem Stipendiaten sind zu gleichen Bedingungen auch die Familienangehörigen versicherbar, die vom Stipendiaten wirtschaftlich abhängig sind. Das Stipendium darf allerdings nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Die vollständigen Leistungen entnehmen Sie den Allgemeinen und Speziellen Versicherungsbedingungen
Keine Leistungspflicht besteht für Behandlungen von:
1. Vorerkrankungen. Als Vorerkrankungen gelten alle bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines Anschlussvertrages bestehenden und der versicherten Person bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren absehbare Folgen sowie Folgen von Krankheiten und Unfällen, die in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt wurden, behandlungsbedürftig waren oder diagnostiziert wurden. Diese Definition der Vorerkrankung gilt auch für jegliche Art von chronischen Erkrankungen sowie bestehenden Zahnschäden und Fehlsichtigkeit.
2. Geburtsfehlern, erblichen und angeborenen Krankheiten;
3. Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane einschließlich Sterilität, künstlicher Befruchtungen und dazugehöriger Vorsorgeuntersuchungen und Folgebehandlungen;
4. geistigen und seelischen Störungen und allen damit verbundenen Ausschlussuntersuchungen und Krankheiten sowie psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung;
5. Tuberkulose, AIDS und alle damit verbundenen Krankheiten, Geschlechtskrankheiten, Tropenkrankheiten (z.B.: Malaria, Gelbfieber, Cholera);
6. auf Vorsatz beruhenden Krankheiten, Handlungen und Unfällen einschließlich deren Folgen (z. B. durch Selbstmord, Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit oder -missbrauch) sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen;
7. Verlust der Autonomie des Versicherten oder bei erforderlicher Verwahrung des Versicherten, der Aufenthalt und/oder die nicht-medizinische Pflege, die zu Hause oder in einem Erholungs- und Pflegeheim, in einer psychiatrischen Pflegeinrichtung oder einer gleichartigen Anstalt erbracht werden;
8. Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfolgen, die durch nukleare, biologische oder chemische Kontamination, durch aktive Teilnahme an Kriegen, Aufständen, Unruhen oder kriminellen Handlungen verursacht worden sind.
Folgende Behandlungsarten sind von der Leistungspflicht ausgenommen:
1. Hilfsmittel wie z.B. Prothesen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Bandagen etc.;
2. Alle physikalisch-medizinischen Behandlungen: Krankengymnastik und Übungs-behandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektro- und Lichttherapie;
3. Alternativmedizin, z.B. Osteopathie, Chirotherapie, etc.;
4. Transplantationen und damit im Zusammenhang stehende Kosten;
5. Kuren und Behandlungen im Sanatorium sowie für Rehabilitationsmaßnahmen, falls unter Punkt 5.4. nichts anderes bestimmt ist;
6. Immunisierungsmaßnahmen;
7. Kosmetische Behandlungen (z. B. Warzenentfernungen);
8. Behandlungen oder operative Eingriffe zur Korrektur des Sehvermögens, beispielweise durch Laserbehandlung, refraktive Keratotomie (RK) und fotorefraktive Keratotomie (PRK). Erstattungsfähig ist die Korrektur des Sehvermögens, wenn diese Behandlung aufgrund einer Störung, Krankheit oder Verletzung (beispielweise Katarakt oder Netzhautablösung) notwendig wird;
9. Schwangerschaftsverhütungsmittel (z.B. Pille, Spirale) und deren Folgen sowie Schwangerschaftsabbrüche;
10. alle versäumten Impfungen gemäß unserem Impfkalender und versäumte Vorsorgeuntersuchungen U1-U9;
11. operative und hormonelle Angleichung der biologischen Geschlechtsmerkmale an das andere Geschlecht;
12. Gutachten, Atteste, Heil- und Kostenpläne, soweit sie vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherten vorzulegen sind;
13. Behandlung durch Familienangehörige und jede Art von Selbsttherapie;
14. Leistungen, Behandlungen und Ausgaben, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannt und spezifiziert sind.
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
4 Schritte zum Ziel:
1. Bitte füllen Sie das folgende Antragsformular sorgfältig und vollständig aus. Fügen Sie eine Kopie Ihrer Stipendienzusage / Einladung oder Immatrikulationsbescheinigung bei und senden Sie es ab.
2. Anschließend erhalten Sie von der IHC-Company S.A. eine Annahmebestätigung, eine Versicherungsübersicht mit Ihrer persönlichen Versicherungsnummer, sowie einen Versicherungsnachweis.
3. Bitte überweisen Sie erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihre erste Beitragsrate auf nachfolgendes Konto und teilen Sie uns Ihre deutsche Anschrift mit.
Kontoinhaber: IHC-Company S.A.
Name der Bank: Volksbank Trier
IBAN: DE11 5856 0103 0000 3041 86
BIC: GENODED1TVB
Verwendungszweck: ISHCP (mit Ihrer Versicherungsnummer)
4. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer ersten Beitragsrate erhalten Sie Ihre vollständigen Versicherungsunterlagen mit einer Versicherungskarte und einem SEPA Lastschriftmandat, das alle weiteren Beitragszahlungen für Sie erleichtern soll.